Geschäftsbedingungen, Satzung, Gebührenordnung, Widerrufsrecht
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Satzung

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Satzung und der Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland festgehalten, die seit dem 1.1.2017 gilt. Hier finden Sie im Auszug die für unsere Geschäftsbedingungen relevanten Teile.
Auszug aus der Satzung der Volkshochschule Havelland
(...)
§ 6
Kursteilnahme, Anmeldung und Gebührenpflicht
(1) Die Kursteilnahme setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Mit ihrer Annahme durch die Volkshochschule kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.
(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Nichtteilnahme an einer gebuchten Weiterbildungsveranstaltung oder eine mündliche Information an die Kursleitung gelten nicht als Abmeldung.
(3) Eine Abmeldung vom Kurs ist nur durch Mitteilung an die Volkshochschule vor Kursbeginn möglich. Ohne rechtzeitige Abmeldung bleibt die Zahlungsverpflichtung des Angemeldeten bestehen.
(4) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Havelland wird eine Gebühr erhoben. Einzelheiten sind in der jeweils geltenden Gebührensatzung geregelt. Die Gebühren werden vom Landkreis Havelland Volkshochschule, per Bescheid geltend gemacht.
§ 7
Haftung
(1) Bei Unfällen und bei sonstigen Schäden, die der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, zu vertreten hat, leistet der Landkreis Havelland den Teilnehmern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz.
(2) Die Haftung für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit.
(3) Der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, übernimmt keine Haftung für Diebstähle. Er haftet auch nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg zur und von der Lehrstätte.
Gebührensatzung der Volkshochschule
Der Kreistag des Landkreises Havelland hat auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 S. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 131 Abs.1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007(GVBl.I/07, S. 286), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. März 2013 (GVBl.I/13/ [Nr.13]) und nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04 S.174) [Nr. 08]), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13 [Nr.18]), in seiner Sitzung am 05. Dezember 2016 die nachfolgende Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Havelland werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme / Anmeldung in eine bestimmte Lehrveranstaltung gemäß § 6 der Satzung der Volkshochschule Havelland.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind:
- Teilnehmer/innen
- Gesetzliche Vertreter von Teilnehmer/innen
- Anmelder ohne Vollmacht des Anzumeldenden.
(2) Mehrere Gebührenschuldner derselben Gebührenschuld sind Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit der Gebühren
(1) Gebühren für Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule werden drei Wochen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.
(2) Gebühren für Einzelveranstaltungen, Vorträge und Wochenendkurse sind in der Regel vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung zu entrichten. Ein Gebührenbescheid kann bereits bei Anmeldung zur Veranstaltung erfolgen.
(3) Wird die Gebühr nach Ziffer 1 oder 2 nicht innerhalb der gesetzten Frist entrichtet, erfolgt keine Aufnahme in den Kurs. Bereits erfolgte Aufnahmen können zurückgenommen werden.
(4) Kursteilnehmer, die in bereits laufende Kurse einsteigen oder nur teilweise an Kursen teilnehmen, zahlen die Gebühr für die volle Kursdauer. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung der Volkshochschule auf Vorschlag der zuständigen Fachbereichsleitung.
(5) Die Erstattung von Gebühren für Volkshochschulkurse regelt § 7 dieser Gebührensatzung.
§ 4
Gebühren für Kurse, Vorträge und Seminare
(1) Die Höhe der Gebühr einer Veranstaltung errechnet sich aus der Gebühr für eine Unterrichtseinheit gemäß Absatz 2 multipliziert mit der Anzahl der vorgesehenen Unterrichtseinheiten.
(2) Die Höhe der Gebühr für eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten beträgt:
Kategorie I:
Grundbildung
gebührenfrei
Kategorie II:
Vorträge
1,50 € pro Unterrichtseinheit
Kategorie III:
Politik/Gesellschaft/Kunst – Kultur – Kreativität / Berufliche Bildung / Sprachen
2,20 € pro Unterrichtseinheit
Kategorie IV:
Gesundheitsbildung
2,30 € pro Unterrichtseinheit
Kategorie V:
Computerkurse
2,50 € pro Unterrichtseinheit.
(3) Kurse der Kategorie I umfassen Lehrveranstaltungen zum Erreichen schulischer Abschlüsse (Zweiter Bildungsweg), Kurse zur sprachlichen Integration (Deutsch für Asylbewerber), Einstufungstests, Elementarbildung (Alphabetisierung) sowie Veranstaltungen von besonderem bildungs-, kultur-, sozial- oder gesellschaftspolitischem Interesse gem. §4, Abs. 9.
(4) Für Kurse im Auftrag von Betrieben und Institutionen sowie für Projekte werden die Gebühren von der Leitung der Volkshochschule unter Berücksichtigung der Kosten, der Teilnehmerzahlen und des öffentlichen Interesses festgelegt. Vorgaben von Fördermittelgebern zur Gebührenhöhe (z.B. in der Grundbildung) sind zu berücksichtigen.
(5) Für alle Kurse gilt in der Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmern. Wird ein Kurs mit weniger als 8 Teilnehmern durchgeführt, so erhöht sich die Teilnehmergebühr prozentual entsprechend dem Verhältnis der geringeren Teilnehmerzahl zu 8 Teilnehmern. Stichtag für die Festlegung der Teilnehmerzahl ist die zweite Kursveranstaltung. Ausgenommen von dieser Kleingruppenregel sind Einzelveranstaltungen und Vorträge gem. § 3 Abs. 2.
(6) Kurse können, unabhängig von der späteren Anmeldezahl, als Kleingruppenangebot geplant und zu den gemäß § 4 Abs. 5 vorgegebenen, erhöhten Gebühren angeboten werden.
(7) Unabhängig von der jeweiligen Kategorie wird mit jeder verbindlichen Anmeldung eine Anmeldegebühr in Höhe von 2,00 € erhoben.
(8) Teilnahmebescheinigungen werden auf Antrag für abgeschlossene Kurse der letzten zwei Semester ausgestellt. Sie enthalten keine Leistungsbewertung.
(9) Veranstaltungen, die von besonderem bildungs-, kultur-, sozial- oder gesellschaftspolitischem Interesse sind, können entgeltfrei oder mit reduzierten Gebühren angeboten werden. Die Entscheidung dazu trifft der zuständige Dezernent.
§ 5
Gebühren für Prüfungen
Bei Prüfungen, die in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfungsinstitutionen durchgeführt werden, sind die gültigen Gebührensätze der Prüfungsinstitution an diese zu entrichten.
§ 6
Studienfahrten/Exkursionen
Die Volkshochschule vermittelt Studienfahrten und Exkursionen bei anderen Trägern, Einrichtungen oder Unternehmen. Für den Teilnehmer gelten dann die bei Dritten maßgeblichen Vorschriften oder Vertragsbedingungen.
§ 7
Erstattung von Gebühren
(1) Bei Unterrichts- bzw. Veranstaltungsausfall aus Gründen, die die Teilnehmer/innen nicht zu vertreten haben, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig bis zur vollen Höhe erstattet, wenn
a) mindestens 1/4 der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte durch die Volkshochschule abgesagt wird,
b) sich bei mindestens 1/4 der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte eine räumliche oder zeitliche Änderung ergibt, durch die der/die Teilnehmer/in an den im Arbeitsplan angegebenen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann. Dies gilt nicht, wenn dem/der Teilnehmer/in die Änderung bei der Anmeldung bekannt war,
c) ein/e Teilnehmer/in aus wichtigen persönlichen Gründen an mindestens 1/4 der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte nicht teilnehmen kann (z.B. Krankheit, Wohnortwechsel, geänderte Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse) bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
(2) Ausgenommen von dieser Regelung sind die Anmeldegebühren.
(3) Erstattungen erfolgen nur durch Banküberweisung oder unter Verrechnung mit Gebühren für einen anderen Kurs der Volkshochschule Havelland.
§ 8
Nebenkosten
(1) Die für die Veranstaltung anfallenden Nebenkosten (Bücher, Eintrittsgelder sowie sonstige Lehrmaterialien und Kosten) gehen zu Lasten der jeweiligen Teilnehmer.
(2) Zusätzliche Nutzungsentgelte für die Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Volkshochschule sind als Selbstbeteiligungskosten von den Teilnehmenden zu tragen.
§ 9
Ermäßigungen von Gebühren
(1) Ermäßigungen werden auf Antrag unter Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen gewährt. Ermäßigungen werden nur für nach Antragstellung fällig werdende Beträge berücksichtigt. Rückwirkende Ermäßigungen finden nicht statt. Gebühren unter 10 € werden nicht ermäßigt.
(2) Die Gebühr wird um 30 % ermäßigt für:
a) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %
b) Personen, die den Jugend- oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten
c) Schüler, Auszubildende und Studenten
d) Leistungsberechtigte nach SGB II und nach SGB XII, Wohngeldempfänger und Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sowie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers / einer Leistungsempfängerin.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten nur für Gebühren im Sinne des § 4 Absatz 2. Bei Zutreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände wird keine mehrfache Ermäßigung erteilt.
(4) Dozent/innen können im Einzelfall auf Entscheidung der VHS-Leitung zu dem ermäßigten Satz an solchen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, die als Fortbildung für ihre Unterrichtstätigkeit in der Volkshochschule Havelland dienlich sind.
(5) Die Volkshochschule kann auf Vorschlag der Leitung Rabatte gewähren (Frühbucher / Mehrfachbucher / SEPA-Lastschrift / Aktionen). Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Dezernent.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die bis dahin geltende Gebührensatzung für die Musik-, Kunst- und Volkshochschule Havelland vom 27.12.2013 (ABI. 36/2013, S. 150 ff.) außer Kraft.
Rathenow, 2016-12-23
gez.
Roger Lewandowski
Landrat