Allgemeine Geschäftsbedingungen / Satzung


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Satzung und der Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland festgehalten, die seit dem 1.08.2025 gilt. Hier finden Sie im Auszug die für unsere Geschäftsbedingungen relevanten Teile.

Auszug aus der Satzung der Volkshochschule Havelland

(...)

§ 6 Teilnahme und Gebühren

(1)  An Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 kann teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die zuständige Fachbereichs­leitung der Volkshochschule kann in Abstimmung mit der Leitung für einzelne Veranstaltungen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festsetzen.

(2)  Die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 kann von Nachweisen abhängig gemacht werden.

(3)  Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird der regelmäßige Besuch der Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 auf Wunsch bescheinigt.

(4)  Für die Teilnahme an Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 werden in der Regel Gebühren erhoben. Das Nähere hierzu bestimmt die Gebührensatzung der Volkshochschule des Landkreises Havelland.

§ 7 Haftung

(1) Bei Unfällen und bei sonstigen Schäden, die der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, zu vertreten hat, leistet der Landkreis Havelland den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz.

(2) Die Haftung für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit.

(3) Der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, übernimmt keine Haftung für Diebstähle. Er haftet auch nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg zur und von der Lehrstätte.

 



Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland

Der Kreistag des Landkreises Havelland hat auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 S. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 i. V. m. § 131 Abs.1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07 S.286), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 5. März 2024 (GVBl.I/24/[Nr.10], S. ber. [Nr. 38]) und nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04 S.174) [Nr. 08]), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl.I/24 [Nr. 31]), in seiner Sitzung am 24. März 2025 die nachfolgende der Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland beschlossen:

§ 1 Gebührenpflicht

(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland werden Gebühren erhoben.
(2) Die Gebührenpflicht entsteht mit Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland und deren Bestätigung durch den Landkreis.
(3) Die Bestätigung bedarf der schriftlichen oder elektronischen Form.

§ 2 Gebührenschuldende

(1) Gebührenschuldende sind:
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Gesetzliche Vertretende von minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- Anmeldende ohne Vertretungsmacht
- Betriebe, Institutionen und Projektgeber.
(2) Mehrere Gebührenschuldende derselben Gebührenschuld sind Gesamtgebührenschuldende.

§ 3 Fälligkeit der Gebühren

(1) Gebühren für Veranstaltungen gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland sind
mit Zugang eines Gebührenbescheides bei den Gebührenschuldenden fällig und spätestens mit
Ablauf der dort festgesetzten Zahlungsfrist zu zahlen.
(2) Werden die Gebühren nicht innerhalb der im Gebührenbescheid festgesetzten Zahlungsfrist entrichtet, kann der Landkreis die Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne von §2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland widerrufen.
(3) Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die in bereits laufende Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland einsteigen oder nur teilweise an solchen teilnehmen sind verpflichtet, die Gebühren für die volle Veranstaltungsdauer zu zahlen. Über Ausnahmen entscheidet die Leitung der Volkshochschule.

§ 4 Gebührenarten und Gebührenhöhe


(1) Die Volkshochschule erhebt Anmeldegebühren, Kerngebühren, besondere Gebühren, zusätzlicheGebühren und Abmeldegebühren gemäß § 6 Abs. 3.
(2) Die Anmeldegebühr für jede bestätigte Anmeldung beträgt 3,00 EUR.
(3) Die Kerngebühr je Veranstaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland errechnet sich aus der Gebühr für eine fünfundvierzigminütige Unterrichtseinheit in Höhe von 3,00 EUR, multipliziert mit der Anzahl der vorgesehenen Unterrichtseinheiten.
(4) Besondere Gebühren erhebt die Volkshochschule für im Auftrag von Betrieben, Institutionen und Projektgebern durchzuführende Veranstaltungen. Für diese Veranstaltungen werden die Gebühren von der Leitung der Volkshochschule unter Berücksichtigung der Kosten (beispielsweise für Personal, Sachkosten, Prüfungsgebühren), der Teilnehmendenzahlen und des öffentlichen Interesses festgelegt. Vorgaben, beispielsweise von Fördermittelgebern zur Gebührenhöhe, sind zu berücksichtigen.
(5) Zusätzliche Gebühren entstehen bei für die Erreichung des Ziels der Veranstaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland notwendig erhöhtem Material- oder Unterrichtsaufwand. Zusätzliche Gebühren können beispielsweise erhoben werden
a) für Materialaufwand auf Grundlage des tatsächlichen Aufwands,
b) für erhöhten Unterrichtsaufwand beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer Lehrkräfte aus fachlichen Gründen (Teamteaching). Hierfür wird, abweichend von § 4 Abs. 3 dieser Satzung, in einer Veranstaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland eine Kerngebühr von 5,00 € je Unterrichtseinheit erhoben.

§ 5 Gebührenfreie Veranstaltungen und Leistungen

(1) Gebührenfrei sind Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland mit folgendem Profil:
a) Veranstaltungen zum Erreichen schulischer Abschlüsse auf dem Zweiten Bildungsweg gemäß § 114 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
b) Veranstaltungen zur sprachlichen Integration (Deutschkurse für Zuwandernde) nach Bundes-Integrationskursverordnung (IntV) und landesgesetzlichen Regelungen
c) Veranstaltungen der Elementarbildung, zum Beispiel in der Grundbildung und Alphabetisierung
d) Einstufungstests außerhalb kostenpflichtiger Prüfungsformate, zum Beispiel im Rahmen der Kurs-Einstufung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
e) Veranstaltungen von besonderem bildungs-, kultur-, sozial-, oder gesellschaftspolitischem
Interesse gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland.

(2) Gebührenfrei sind auf Antrag von Teilnehmerinnen und Teilnehmern erteilte Teilnahmebescheinigungen an abgeschlossenen Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland für die letzten zwei Semester. Sie enthalten keine Leistungsbewertung.

§ 6 Abmeldung von Veranstaltungen

(1) Abmeldungen durch Angemeldete an zur Teilnahme bestätigten Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Form und sind an die Volkshochschule zu richten.
(2) Erfolgt die Abmeldung bis spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland, kann der Landkreis die Gebührenfestsetzung widerrufen. Vom Widerruf ausgenommen ist die Anmeldegebühr.
(3) Für jede Abmeldung entsteht eine Abmeldegebühr in Höhe von 3,00 EUR.
(4) Für Abmeldungen aus Veranstaltungen, die die Volkshochschule in Kooperation mit oder im Auftrag von Dritten durchführt, zum Beispiel Prüfungen, gelten die für diese Veranstaltungen maßgeblichen Vorschriften und Bedingungen der Abmeldung.

§ 7 Erstattung von Gebühren

(1) Sind Angemeldete an der Teilnahme an Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, gehindert, kann der Landkreis festgesetzte Kerngebühren widerrufen und gezahlte Kerngebühren erstatten, und zwar mit folgenden Maßgaben:
a) wenn mindestens ein Viertel der vorgesehenen Unterrichtseinheiten abgesagt wird, je
abgesagte Unterrichtseinheit
b) wenn bei mindestens einem Viertel der vorgesehenen Unterrichtseinheiten nachträgliche
räumliche oder zeitliche Änderungen erforderlich werden, durch die es Teilnehmerinnen und
Teilnehmern unmöglich wird, an den im Veranstaltungsplan genannten Veranstaltungen
teilnehmen zu können, je nicht in Anspruch genommener Unterrichtseinheit.
c) wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus wichtigen persönlichen Gründen an mindestens
einem Viertel der vorgesehenen Unterrichtseinheiten nicht teilnehmen können, zum Beispiel
bei Krankheit, Wohnortwechsel, geänderten Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, je nicht in
Anspruch genommener Unterrichtseinheit.

§ 8 Nebenkosten


Auf Veranstaltungen im Sinne von § 2 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Havelland anfallende Nebenkosten, zum Beispiel für Bücher, Eintrittsgelder sowie sonstige Lehrmittel und Kosten, die nicht von Gebühren dieser Satzung umfasst sind, gehen zu Lasten der jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

§ 9 Ermäßigung von Gebühren

(1) Ermäßigungen werden auf Antrag nach Maßgabe der folgenden Absätze gewährt. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren wird der Altersnachweis hierfür anerkannt.
(2) Ermäßigungen werden nur für nach Antragstellung fällig werdende Beträge berücksichtigt.
Gebühren unter 10 EUR werden nicht ermäßigt.
(3) Die Gebühr wird um 30 % ermäßigt für:
a) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %
b) Personen, die den Jugend- oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten
c) Kinder, Jugendliche bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende
d) Leistungsberechtigte nach SGB II („Bürgergeld“) und nach SGB XII, Wohngeldempfänger und Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sowie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines
Leistungsempfängers / einer Leistungsempfängerin.
(4) Bei Zutreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände wird keine mehrfache Ermäßigung erteilt.
(5) Die vorstehenden Regelungen gelten nur für Kerngebühren gemäß § 4 Absatz 3 und Absatz 5 (b),
nicht aber für die anderen Gebührenarten gemäß § 4 und nicht für die Nebenkosten nach § 8.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Mit Ablauf des 31.07.2025 tritt die Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland vom 23.12.2016 außer Kraft.

 

Anlage 1 - Gebührenverzeichnis

Lfd. Nr.

Gebührentatbestand

Einheit

Gebühr je Einheit netto

grundsätzliche

Gebühr

Gebühr je Einheit inkl. USt.

1

Anmeldegebühr

§ 4 Absatz 3 Ziffer 1.

je bestätigter Anmeldung

3,00 Euro

3,57 Euro

2

Kerngebühr

§ 4 Absatz 3 Ziffer 2.

je 45-minütiger Unterrichtseinheit

3,00 Euro

3,57 Euro

3

Besondere Gebühren

§ 4 Absatz 3 Ziffer 3.

je 45-minütiger Unterrichtseinheit

 

nach Festlegung der Leitung

4

Zusätzliche Gebühren:

§ 4 Absatz 3 Ziffer 4. a)

nach tatsächlichem Aufwand

 

nach Aufwand

5

Zusätzliche Gebühren:

bei Teamteaching

§ 4 Absatz 3 Ziffer 4. b)

je 45-minütiger Unterrichtseinheit

5,00 Euro

5,95 Euro

6

Abmeldegebühr

§ 4 Absatz 3 Ziffer 5.

je Abmeldung

3,00 Euro

3,57 Euro

7

Nebenkosten (Bücher, Eintrittsgelder, sonstige Lehrmittel)

§ 8

nach tatsächlichem Aufwand

 

nach Aufwand