Allgemeine Geschäftsbedingungen / Satzung


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in der Satzung und der Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland festgehalten, die seit dem 1.1.2017 gilt. Hier finden Sie im Auszug die für unsere Geschäftsbedingungen relevanten Teile.

Auszug aus der Satzung der Volkshochschule Havelland

(...)

§ 6
Kursteilnahme, Anmeldung und Gebührenpflicht

(1) Die Kursteilnahme setzt eine vorherige Anmeldung voraus. Mit ihrer Annahme durch die Volkshochschule kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.

(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühr. Die Nichtteilnahme an einer gebuchten Weiterbildungsveranstaltung oder eine mündliche Information an die Kursleitung gelten nicht als Abmeldung.

(3) Eine Abmeldung vom Kurs ist nur durch Mitteilung an die Volkshochschule  vor Kursbeginn möglich. Ohne rechtzeitige Abmeldung bleibt die Zahlungsverpflichtung des Angemeldeten bestehen.

(4) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Havelland wird eine Gebühr erhoben. Einzelheiten sind in der jeweils geltenden Gebührensatzung geregelt. Die Gebühren werden vom Landkreis Havelland Volkshochschule, per Bescheid geltend gemacht.

§ 7
Haftung

(1) Bei Unfällen und bei sonstigen Schäden, die der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, zu vertreten hat, leistet der Landkreis Havelland den Teilnehmern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz.

(2) Die Haftung für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit.

(3) Der Landkreis Havelland, Volkshochschule Havelland, übernimmt keine Haftung für Diebstähle. Er haftet auch nicht für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg zur und von der Lehrstätte.



Gebührensatzung der Volkshochschule

Der Kreistag des Landkreises Havelland hat auf der Grundlage der §§ 3 Abs. 1 S. 1 und 28 Abs. 2 Nr. 9 i.V.m. § 131 Abs.1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007(GVBl.I/07, S. 286),  zuletzt  geändert  durch  das  Gesetz  vom  13.  März  2013 (GVBl.I/13/  [Nr.13]) und  nach  den  Vorschriften  des   Kommunalabgaben­gesetzes  für  das  Land Brandenburg  (KAG)  in  der  Fassung  der  Bekanntmachung  vom  31.  März  2004  (GVBl.I/04  S.174)  [Nr. 08]), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13 [Nr.18]),   in seiner Sitzung  am 05. Dezember 2016 die  nachfolgende Gebührensatzung der Volkshochschule Havelland beschlossen:

§ 1
Gebührenpflicht

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der  Volkshochschule Havelland werden Gebühren nach den fol­genden Bestimmungen erhoben. Die Gebüh­ren­pflicht entsteht mit der Aufnahme / Anmeldung in eine bestimmte Lehrver­an­staltung gemäß § 6 der Satzung der Volkshochschule Havelland.

§ 2
Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner sind:

- Teilnehmer/innen
- Gesetzliche Vertreter von Teilnehmer/innen
- Anmelder ohne Vollmacht des Anzumeldenden.

(2) Mehrere Gebührenschuldner derselben Gebührenschuld sind Gesamtschuldner.

§ 3
Fälligkeit der Gebühren

(1) Gebühren für Weiterbildungsveranstaltungen der Volkshochschule werden drei Wochen nach Zugang des Gebührenbescheides fällig.

(2)  Gebühren  für  Einzelveranstaltungen,  Vorträge  und Wochenendkurse sind  in der Regel vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung zu entrichten. Ein Gebühren­bescheid kann bereits bei Anmeldung zur Veranstaltung erfolgen.

(3)  Wird  die  Gebühr  nach  Ziffer  1 oder 2 nicht  innerhalb  der  gesetzten  Frist  entrichtet,  erfolgt  keine Aufnahme in den Kurs. Bereits erfolgte Aufnahmen können zurückgenommen werden.

(4)  Kursteilnehmer,  die  in  bereits  laufende  Kurse  einsteigen  oder  nur  teilweise  an  Kursen teilnehmen,  zahlen  die  Gebühr  für  die  volle  Kursdauer.  Über  Ausnahmen  entscheidet  die Leitung der Volkshochschule auf Vorschlag der zuständigen Fachbereichsleitung.

(5) Die Erstattung von Gebühren für Volkshochschulkurse regelt § 7 dieser Gebührensatzung.

§ 4
Gebühren für Kurse, Vorträge und  Seminare

(1)  Die  Höhe  der  Gebühr  einer  Veranstaltung  errechnet  sich  aus  der  Gebühr  für  eine Unterrichtseinheit  gemäß  Absatz  2  multipliziert  mit  der  Anzahl  der  vorgesehenen Unterrichtseinheiten.

(2) Die Höhe der Gebühr für eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten beträgt:

Kategorie I:
Grundbildung
gebührenfrei

Kategorie II:
Vorträge
1,50 € pro Unterrichtseinheit

Kategorie III:
Politik/Gesellschaft/Kunst – Kultur – Kreativität / Berufliche Bildung / Sprachen
2,20 € pro Unterrichtseinheit

Kategorie IV:
Gesundheitsbildung
2,30 € pro Unterrichtseinheit

Kategorie V:
Computerkurse
2,50 € pro Unterrichtseinheit.

(3) Kurse der Kategorie I umfassen Lehrveranstaltungen zum Erreichen schulischer Abschlüsse (Zweiter Bildungsweg), Kurse zur sprachlichen Integration (Deutsch für Asylbewerber), Einstufungstests, Elementarbildung (Alphabetisierung) sowie Veranstaltungen  von  besonderem bildungs-, kultur-, sozial- oder gesellschaftspolitischem Interesse gem. §4, Abs. 9.

(4) Für Kurse im Auftrag von Betrieben und Institutionen sowie für Projekte werden die Gebühren von  der  Leitung  der  Volkshochschule  unter  Berücksichtigung  der  Kosten,  der Teilnehmerzahlen und des öffentlichen Interesses festgelegt. Vorgaben von Fördermittelgebern zur Gebührenhöhe (z.B. in der Grundbildung) sind zu berücksichtigen.

(5) Für alle Kurse gilt in der Regel eine Mindestteilnehmer­zahl von 8 Teilnehmern. Wird ein Kurs mit weniger als 8 Teilneh­mern durchgeführt, so erhöht sich die Teilnehmer­gebühr prozentual entsprechend  dem  Verhältnis  der  geringeren  Teilnehmerzahl  zu  8  Teilnehmern.  Stichtag  für die Festlegung der Teilnehmerzahl ist die zweite Kursveran­staltung. Ausgenommen von dieser Kleingruppenregel sind Einzelveranstaltungen und Vorträge gem. § 3 Abs. 2.

(6) Kurse können, unabhängig von der späteren Anmeldezahl, als Kleingruppenangebot geplant und zu den gemäß § 4 Abs. 5 vorgegebenen, erhöhten Gebühren angeboten werden.

(7) Unabhängig  von  der  jeweiligen  Kategorie  wird  mit  jeder  verbindlichen  Anmeldung  eine Anmeldegebühr in Höhe von 2,00 € erhoben.

(8)  Teilnahmebescheinigungen  werden  auf  Antrag  für  abgeschlossene  Kurse  der letzten zwei Semester ausgestellt.  Sie enthalten keine Leistungsbewertung.

(9) Veranstaltungen,  die  von  besonderem bildungs-, kultur-, sozial- oder gesellschaftspolitischem Interesse  sind,  können  entgeltfrei  oder  mit  reduzierten  Gebühren  angeboten  werden.  Die Entscheidung dazu trifft der zuständige Dezernent.

§ 5
Gebühren für Prüfungen

Bei  Prüfungen,  die  in  Zusammenarbeit  mit  anerkannten  Prüfungsinstitutionen  durchgeführt werden, sind die gültigen Gebührensätze der Prüfungsinstitution an diese zu entrichten.

§ 6
Studienfahrten/Exkursionen

Die Volkshochschule vermittelt Studienfahrten und Exkursionen bei anderen Trägern, Einrichtungen oder Unternehmen. Für den Teilnehmer gelten dann die bei Dritten maßgeblichen Vorschriften oder Vertrags­bedingungen.

§ 7
Erstattung von Gebühren

(1)  Bei  Unterrichts-  bzw.  Veranstaltungsausfall  aus  Gründen,  die  die  Teilnehmer/innen  nicht  zu vertreten haben, werden bereits gezahlte Gebühren anteilig bis zur vollen Höhe erstattet, wenn

a)  mindestens  1/4   der  vorgesehenen  Veranstaltungs­abschnitte   durch  die Volkshochschule abgesagt wird,

b)  sich  bei  mindestens  1/4   der  vorgesehenen  Veranstaltungsabschnitte  eine  räumliche  oder zeitliche  Änderung  ergibt,  durch  die  der/die  Teilnehmer/in  an  den  im  Arbeitsplan  angegebenen  Veranstaltungen  nicht  teilnehmen  kann.  Dies  gilt  nicht,  wenn  dem/der  Teilnehmer/in die Änderung bei der Anmeldung bekannt war,

c) ein/e Teilnehmer/in aus wichtigen persönlichen Gründen an mindestens  1/4  der vorgesehenen Veranstaltungsabschnitte  nicht  teilnehmen  kann  (z.B.  Krankheit,  Wohnortwechsel, geänderte  Arbeits-  und  Ausbildungsverhältnisse)  bei  Vorlage  eines  entsprechenden Nachweises.

(2) Ausgenommen von dieser Regelung sind die Anmeldegebühren.

(3) Erstattungen erfolgen nur durch Banküberweisung oder unter Verrechnung mit Gebühren für einen anderen Kurs der Volkshochschule Havelland.

§ 8
Nebenkosten

(1) Die  für  die  Veranstaltung  anfallenden  Nebenkosten  (Bücher,  Eintrittsgelder  sowie  sonstige Lehrmaterialien und Kosten) gehen zu Lasten der jeweiligen Teilnehmer.

(2) Zusätzliche Nutzungsentgelte für die Nutzung von Räumlichkeiten außerhalb der Volkshochschule sind als Selbstbeteiligungskosten von den Teilnehmenden zu tragen.

§ 9
Ermäßigungen von Gebühren

(1)  Ermäßigungen  werden  auf  Antrag  unter  Nachweis  der  Anspruchsvoraussetzungen  gewährt. Ermäßigungen  werden  nur  für  nach  Antragstellung  fällig  werdende  Beträge  berücksichtigt. Rückwirkende Ermäßigungen finden nicht statt. Gebühren unter 10 € werden nicht ermäßigt.

(2) Die Gebühr wird um 30 % ermäßigt für:

a) Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung ab 50 %

b)  Personen, die den Jugend- oder den Bundesfreiwilli­gen­­dienst ableisten

c) Schüler, Auszubildende und Studenten

d) Leistungsberechtigte nach SGB II und nach SGB XII, Wohngeldempfänger und Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sowie Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft eines Leistungsempfängers / einer Leistungsempfängerin.

(3) Die vorstehenden Regelungen gelten nur für Gebühren im Sinne des § 4 Absatz 2. Bei Zutreffen mehrerer Ermäßigungstatbestände wird keine mehrfache Ermäßigung erteilt.

(4) Dozent/innen können im Einzelfall auf Entscheidung der VHS-Leitung zu dem ermäßigten Satz an solchen Weiterbildungs­veranstaltungen teilnehmen, die als Fortbildung für ihre Unterrichtstätigkeit in der Volkshochschule Havelland dienlich sind.

(5) Die Volkshochschule kann auf Vorschlag der Leitung Rabatte gewähren (Frühbucher / Mehrfachbucher / SEPA-Lastschrift / Aktionen). Die Entscheidung hierüber trifft der zuständige Dezernent.

§ 10
Inkrafttreten

Diese Gebührensatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt tritt die bis dahin geltende Gebührensatzung für die Musik-, Kunst- und Volkshochschule Havelland vom 27.12.2013 (ABI. 36/2013, S. 150 ff.) außer Kraft.

Rathenow, 2016-12-23

gez.
Roger Lewandowski
Landrat